So lautet der Titel einer Meldung auf www.proasyl.de/news

Geflüchtete aus der Ukraine können sich das Land, in dem sie vorübergehenden Schutz erhalten, selbst aussuchen. Flüchtlingen aus anderen Herkunftsländern wird diese Möglichkeit jedoch verwehrt. https://www.proasyl.de/news/freie-wahl-oder-dublin-zwang/