„Puchback ist nicht nur eine unterlasse Hilfeleistung! Pushback ist die gezielte Verweigerung humanitärer Hilfe – billigend in Kauf nehmend, damit Menschenleben zu gefährden!“ (Jürgen Claessens)
Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Außengrenzen: ob im Mittelmeer oder auf dem Balkan, ob in Polen an der Grenze zu Belarus oder in Ceuta (Marokko-Spanien): viel zu oft wird seit Jahren Menschen in Not durch illegale Pushbacks das Recht auf Asyl verwehrt. Flüchtlinge haben lt. der 1951 vereinbarten Flüchtlingskonvention der UN sowie der europäischen Menschenrechtskonvention das Recht, einen Antrag auf Asyl zu stellen, auch wenn sie die Grenze illegal überquert haben – jeder Antrag muss einzeln und individuell geprüft werden. Die gewaltsamen Zurückweisungen – nichts anderes sind diese Pushbacks – finden nicht nur an der Grenze zu Belarus statt. Ob im Mittelmeer oder in Anrainerstaaten auf der s.g. Balkanroute – dieses Unrecht geschieht vor unseren Augen an vielen europäischen Außengrenzen und wird von vielen Hardlinern und s.g. Werte-Hütern goutiert und begrüßt. Wir begrüßen ausdrücklich die Wahl zum Unwort des Jahres 2021 und schließen uns der Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat NRW voll umfänglich an: